Schwerpunkt
Garten- und Landschaftsbau

Studenten während einer Betriebsbesichtung während der niederbayerischen Landschaftsbautagen

Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Garten- und Landschaftsbau erfolgt entweder in zwei Wintersemestern (jeweils von November bis März) oder als Ganzjahresform

Diese Form ist vor allem auf die Bedürfnisse der Branche zugeschnitten. Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung erfolgt in zwei Wintersemestern. Von Anfang November bis Ende März besuchen Sie unsere Schule mit Vollzeitunterricht. Von April bis Oktober arbeiten Sie im Betrieb. In dieser Zeit finden drei einwöchige Lehrgänge statt, die vor allem für Betriebs- und Baustellenbesichtigungen genutzt werden. Am Ende des zweiten Winters findet die Meisterprüfung statt.
Wer sich lieber schnell und intensiv auf die Meisterprüfung vorbereiten will, ist mit der Ganzjahresform besser beraten. Im Unterschied zur Winterschule wird die zur Prüfungsabschluss notwendige Meisterarbeit während der Unterrichtszeit erstellt. Viele Unterrichtsinhalte lassen sich in der warmen Jahreszeit in der Praxis besser zeigen.
Die Fächer und Unterrichtsschwerpunkte orientieren sich in beiden Fällen an der Meisterprüfung.

Voraussetzung für den Schulbesuch (Bewerbungsschluss 1. April)

  • gärtnerische oder landwirtschaftliche Berufsausbildung
  • 24 Monate landschaftsgärtnerische Berufspraxis zum Zeitpunkt der Meisterprüfung
  • Bei mehr als 24 Bewerber(inne)n entscheidet die Gesamtnote der Berufsausbildung
  • Bei Notengleichheit entscheidet die Praxiszeit

Unterrichts- und Prüfungsinhalte

Produktion, Dienstleistung und Vermarktung

  • Erstellen und kalkulieren von VOB-gerecht formulierten Angeboten
  • Organisation einer Baustelle
  • Planen von standortgerechten Pflanzungen

Betriebs- und Unternehmensführung

  • Betriebsorganisation
  • Verstehen und analysieren einer Bilanz
  • Marketingkonzept für einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb

Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

  • Unterweisung von Auszubildenden
  • Kenntnis in Arbeits- und Vertragsrecht
  • Mitarbeiterführung und -motivation